Allgemeine Geschäftsbedingungen der UNI-TEAM GmbH Umsetzung neuer Ideen
1 Geltungsbereich
Für sämtliche Leistungen der UNI-TEAM GmbH Umsetzung neuer Ideen gelten die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, wenn und soweit nicht abweichende einzelvertragliche Abreden getroffen wurden. Dies gilt auch für sämtliche zukünftig zwischen der UNI-TEAM GmbH Umsetzung neuer Ideen und dem Kunden noch zu schließenden Vereinbarungen. Insbesondere, wenn und soweit sich aus produktspezifischen Leistungsbeschreibungen andere vertraglichen Regelungen ergeben, treten die nachfolgenden Regelungen hinter diese zurück.
2 Allgemeine Bestimmungen
2.1 Leistungsbeschreibungen. Für die Leistungspflichten der UNI-TEAM GmbH Umsetzung neuer Ideen gelten die für die jeweiligen Leistungen und Produkte vereinbarten Leistungsbeschreibungen, die ebenfalls Vertragsbestandteil sind.
2.2 Fremdkosten. Die UNI-TEAM GmbH Umsetzung neuer Ideen ist berechtigt, sämtliche vom Kunden beauftragte Leistungen ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Soweit im geschäftlichen Verkehr üblich, wird sie hierfür Drittfirmen im Namen und auf Rechnung des Kunden beauftragen. Zu entsprechenden Aufträgen wird die UNI-TEAM GmbH Umsetzung neuer Ideen bevollmächtigt.
2.3 Fristen. Soweit nicht anders vereinbart oder offenkundig, sind von der UNI-TEAM GmbH Umsetzung neuer Ideen in Aussicht gestellte Liefer- und Leistungsfristen unverbindlich. Auch, soweit Verbindlichkeit ausdrücklich vereinbart wurde, gelten entsprechende Vereinbarungen nur vorbehaltlich der Erfüllung von etwaigen Mitwirkungspflichten des Kunden.
2.4 Zahlungsbestimmungen. Vereinbarte Vergütungen verstehen sich gegenüber Unternehmern netto zzgl. der jeweils geltenden, gesetzlichen Umsatzsteuer. Vergütungen werden grundsätzlich im Voraus, spätestens mit Rechnungsstellung fällig.
2.5 Verzug. Zahlungsverzug tritt mit dem 11. Tag nach Rechnungsstellung ein. Für die Erfüllung ist der Zahlungseingang auf dem den Kunden bekannt gegebenen Konto der UNI-TEAM GmbH Umsetzung neuer Ideen maßgeblich. Für Mahnungen nach Eintritt des Zahlungsverzugs wird eine Mahngebühr von € 10,00 als pauschaler Verzugsschaden erhoben. Die Geltendmachung weiteren Schadens insbesondere durch Inkassomaßnahmen bleibt unberührt. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, kann die UNI-TEAM GmbH Umsetzung neuer Ideen ihre Leistungen ganz oder teilweise verweigern, auch, indem Dienste gesperrt werden. Die UNI-TEAM GmbH Umsetzung neuer Ideen wird hierbei jederzeit die Verhältnismäßigkeit beachten. Die Aufrechnung gegen Forderungen der UNI-TEAM GmbH Umsetzung neuer Ideen ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich.
2.6 Rügepflichten. Soweit der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist, hat der Kunde Mängel an Leistungen oder Lieferungen der UNI-TEAM GmbH Umsetzung neuer Ideen unverzüglich zu rügen. § 377 HGB gilt entsprechend.
2.7 Rechte Dritter, insbesondere Marken-, Urheber- und Persönlichkeitsrechte.
Der Kunde verpflichtet sich, bei der Nutzung von Produkten und Services der UNI-TEAM GmbH Umsetzung neuer Ideen sowie der Zurverfügungstellung von Daten, insbesondere Bildwerken, Texten, Programmen oder sonst urheberrechtlich oder anderweitig geschütztem Material, Rechte Dritter umfassend abzuklären und diese nicht zu verletzen. Für Rechtsverletzungen Dritter auf Grund der Verletzung der vorgenannten Pflicht haftet der Kunde vollumfänglich auch für leichte Fahrlässigkeit. Entgegenstehende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil. Soweit sich auf Grund dessen Ansprüche von Dritter Seite gegen die UNI-TEAM GmbH Umsetzung neuer Ideen richten, stellt der Kunde die UNI-TEAM GmbH Umsetzung neuer Ideen vollständig und unbedingt frei.
2.8 Login-Daten. Soweit dem Kunden durch die UNI-TEAM GmbH Umsetzung neuer Ideen Login-Daten zur Verfügung gestellt werden, ist der Kunde verpflichtet, diese geheim zu halten und den ordnungsgemäßen Gebrauch sicherzustellen. Die Verletzung dieser Obliegenheit führt auch zur Minderung oder zum Verlust von Schadensersatzansprüchen des Kunden gegen die UNI-TEAM GmbH Umsetzung neuer Ideen.
2.9 Pflichtverletzungen. Verletzt der Kunde schuldhaft die ihm aus einer Vereinbarung obliegenden Pflichten, ist die UNI-TEAM GmbH Umsetzung neuer Ideen berechtigt und ggf. verpflichtet, die notwendigen und angemessenen Maßnahmen zur Gewährleistung und Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit ihrer technischen Infrastruktur oder zur Vermeidung weiterer Rechtsverletzungen Dritter zu treffen. Die Leistungsverweigerung der UNI-TEAM GmbH Umsetzung neuer Ideen auf Grund von Pflichtverletzungen des Kunden berührt dessen Zahlungspflicht nicht.
2.10 Haftung der UNI-TEAM GmbH Umsetzung neuer Ideen. Die Haftung der UNI-TEAM GmbH Umsetzung neuer Ideen ist beschränkt auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Der Höhe nach ist die Haftung beschränkt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht für Schäden an Leib, Leben oder Gesundheit.
3 Schlussbestimmungen
3.1 Kündigung. Soweit Gegenstand der vereinbarten Leistungen auf Dauer oder wiederholt geschuldete Leistungen der UNI-TEAM GmbH Umsetzung neuer Ideen sind, ist eine Kündigung jederzeit mit einer Frist von drei vollen Kalendermonaten zum Ablauf der vertraglich vereinbarten Laufzeit möglich. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Die Frist wird durch Zugang der Kündigung innerhalb der Frist gewahrt. Eine Kündigung vor Ablauf der Laufzeit ist grundsätzlich nicht zulässig. § 313 BGB bleibt unberührt.
3.2 Referenzen. Die UNI-TEAM GmbH Umsetzung neuer Ideen ist berechtigt, die Tätigkeiten für den Kunden in branchenüblicher Weise Dritten gegenüber zu kommunizieren. Dabei wird die UNI-TEAM GmbH Umsetzung neuer Ideen stets die berechtigten Interessen des Kunden beachten.
3.3 Dokumentationspflichten. Vorbehaltlich abweichender gesetzlicher Bestimmungen wird die UNI-TEAM GmbH Umsetzung neuer Ideen vom Kunden überlassene Unterlagen nach Auftragsabschluss an diesen zurückgeben. Für den Kunden erstellte Unterlagen wird die UNI-TEAM GmbH Umsetzung neuer Ideen unentgeltlich für ein Jahr nach Abschluss des Auftrags (Rechnungsstellung) aufbewahren, jedoch unter Ausschluss jeglicher Haftung für den Verlust.
3.4 Gerichtsstand. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist Flensburg.
Stand: 01.01.2022